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Mit Ihrer Zustiftung langfristig die Stiftung fördern


„Ich bin stolz darauf, Dr. Corinna Hölzer und Cornelis Hemmer den notwendigen Anschub – finanziell und mental – geliefert zu haben, um ihre Stiftung zu gründen, und damit etwas für die Bienen, das Stadtgrün und viele andere wichtige Dinge für den Umweltschutz getan zu haben.“
Zustifterin mit Herz für die biologische Vielfalt

 

Ihre Zustiftung hilft, dass die Stiftung weiter „blühen“ kann.
Ihre Zustiftung hilft, dass die Stiftung weiter „blühen“ kann. © Sebastian Runge

Unser finanzieller Hintergrund

Die Stiftung für Mensch und Umwelt ist eine Stiftung ohne Grundstockkapital. Sie erwirtschaftet keine Dividenden bzw. Zinserträge. Im Gegensatz zu wohlhabenden Stiftungen kann sie darüber somit auch nicht ihre Verwaltung und Mitarbeiter*innen bezahlen. Zustiftungen ermöglichen der Stiftung für Mensch und Umwelt, ein Grundstockkapital aufzubauen. Und nicht nur das: Die Zustiftungen helfen auch, dass sich die Stiftung bei der Finanzbehörde als selbständige Stiftung registrieren lassen kann.

Unterschied zwischen Zustiftung und Spende

Zustiftung:

  • fließt in das Vermögen der Stiftung
  • stärkt langfristig die Leistungsfähigkeit der Stiftung
  • die daraus resultierenden Zinserträge schaffen finanzielle Spielräume

Spende:

  • unterstützt die direkte Stiftungsarbeit
  • ist von der Stiftung zeitnah für satzungsmäßige Zwecke zu nutzen

Gemäß § 10b, Abs. 1 EstG, können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Stiftung insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden.

Sonderausgaben im Sinne des deutschen Einkommensteuergesetzes (§ 10, § 10a EStG) sind Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und auch nicht wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Sonderausgaben werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen, sofern sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag überschreiten. Sie mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen.

👉 Wollen Sie mehr zum Thema „Zustiftung“ wissen? Details finden Sie auf der Website des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Kontakt

Portrait von Cornelis F. Hemmer

Haben Sie Fragen zum Thema „Zustiftung“? Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Herr Cornelis Hemmer
Tel.: +49 30 394064-314
E-Mail: