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Ihre Spende für den Schutz der biologischen Vielfalt

Mit Ihrer Spende bewirken Sie, dass wir Menschen über Bienen und die biologische Vielfalt allgemein informieren und sie zum Handeln motivieren. Das ist wichtig, denn wenn die Öffentlichkeit weiß, dass wir dringend handeln müssen, kann der Stein ins Rollen kommen. Einen schönen Einblick in unser Tun gewinnen Sie in unserer Jubiläumsbroschüre (im Menü „Über uns“).

*** Bitte spenden Sie jetzt! Wir freuen uns über Ihre Zuwendung. ***

Hinweis: Ihre Daten geben wir nicht an Dritte weiter.

Drei Optionen zu spenden: Sie haben die Wahl!

1. Spendenformular:

Oben gezeigte Bilder: Flyer © Stiftung für Mensch und Umwelt; Blumenzwiebeln, Schulklasse mit Hochbeeten, Saatgut © Sebastian Runge; Kind pflanzt Staude © Nicole Kwiatkowski Photography; Bienenkoffer © Henrik Seib; Nisthilfe © Harald Schnauder

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2. Überweisung:

Empfänger: Stiftung für Mensch und Umwelt
Bankinstitut: GLS Bank
IBAN: DE71 4306 0967 1105 5066 00
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier nur „Spende“ an. Vielen Dank!

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3. Spendenplattform „betterplace“:

Auch auf der Spendenplattform betterplace können Sie für uns spenden, entweder mit einem einmaligen Betrag oder mit einer Dauerspende. Wenn Sie möchten, können Sie auch eine betterplace-Spendenaktion für uns starten.

Sammeln Sie PAYBACK-Punkte? Die können Sie sogar auch über betterplace dem Naturschutz zugutekommen lassen!

 

Zuwendungsbestätigung

Beträgt Ihre Spende bis zu 300,00 Euro, gilt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendenquittung. Beides können Sie beim Finanzamt einreichen. Wenn Sie sich für eine höhere Spende entscheiden, erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns Ihre vollständige Adresse bekannt ist.

Sie möchten uns regelmäßig unterstützen? Dann erhalten Sie eine Gesamtspenden-Bescheinigung im Folgejahr Ihrer Einzahlungen. Sollte uns Ihre Adresse nicht oder nicht korrekt übertragen worden sein, können wir leider keine Quittung zuschicken. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Zum Jahreswechsel spenden

Geldspenden, für die eine Spendenbescheinigung für das laufende Jahr ausgestellt werden soll, müssen spätestens am 31.12. unserem Konto gutgeschrieben sein. Für Geldspenden, die nach dem 31.12. bei uns eingehen, kann eine Spendenbescheinigung erst für das darauffolgende Jahr ausgestellt werden.

Einfluss von Spenden auf Steuern

Es gelten die allgemeinen steuerlichen Vergünstigungen des Spenden- und Zuwendungsrechts. Zuwendungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Diese Steuerminderung gilt bei der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer. Ihre Spenden können Sie bis zu 20 % Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend machen. 

Die Körperschaft Stiftung für Mensch und Umwelt, Hermannstr. 29, 14163 Berlin, dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehört zu den § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereiningungen und Vermögensmassen. Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung des Naturschutzes und des Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 8 AO).

 

Kontakt

Portraitfoto Cornelis Hemmer

Haben Sie Fragen rund um das Thema „Spende“?
Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Herr Cornelis Hemmer
Tel.: +49 30 394064-314
E-Mail: